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Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung
Diese Versicherung erstattet Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten oder die Mehrkosten Ihrer Hinreise bei verspätetem Reiseantritt aus versicherten Gründen wie z.B. - schwere Unfallverletzung und unerwartete schwere Erkrankung - Schulprüfungen, die nachgeholt werden müssen - Elementarereignis (z.B. Überschwemmung) am Urlaubsort vor Reiseantritt - Verlust Ihres Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, ersetzt diese Versicherung Ihnen z.B.
- zusätzliche Rückreisekosten - den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen - die Mehrkosten Ihres verlängerten Aufenthalts Versicherungssumme ergibt sich aus dem gebuchten Tarif.
Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je versicherter Reise.
Dieser Reiseschutz gilt für alle Reisen in Deutschland (inklusive etwaiger Ausflüge ins benachbarte Ausland bis zu jeweils 48 Stunden). Es gelten die Versicherungsbedingungen für Reisen in Deutschland der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV/TID 2007).
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